Tachowelle in Erstausrüsterqualität mit originalen Abmessungen für Yamaha Aerox und MBK Nitro ab Baujahr 2003 sowie Suzuki Katana. Der Aufbau und die beidseitigen Aufnahmen entsprechen der originalen Tachowelle.
Technische Eigenschaften:
- Länge Tachowelle 100,5cm
- beidseitig verschraubter Anschluss
- komplett einbaufertig und vorgefettet
- OEM-Nummer 5BRH35500200 / 34910-35E00-000
BAJA: | Suncity SC50 4T AC |
BAOTIAN: | BT49QT-11 4T AC |
Baugruppen: | Tachowellen |
BENZHOU: | YY50QT-15 Retro Star 4T AC |
EXPLORER (ATU): | Retro Star 50 YY50QT-15 4T AC |
FLEX-TECH: | Venus 50 4T AC |
FLY SCOOTERS: | IL Bello 50 4T AC |
GORILLA MOTOR: | Black Jack 50 4T AC |
HUATIAN: | HT50QT-22 4T AC |
JACK-FOX: | Retro Star 2 YY50QT-15A 4T AC |
MBK: | Nitro 50 5BR 2T LC -02, Nitro 50 Naked 4B0 2T LC 03-12, Nitro 50 SA14 2T LC 03-12 |
PUMA: | Juliet 50 4T AC, La Vida 50 4T AC, Romeo 50 4T AC |
SCHWINN: | Hope 50 4T AC, Laguna 50 4T AC |
SUKIDA: | Roma 50 SK50QT-9 4T AC, Venus 50 4T AC |
SUZUKI: | Katana 50 A WVAA Di-Tech 2T LC, Katana 50 AA 2T AC 99-, Katana 50 AA 2T AC 0-99, Katana 50 AA 2T LC 99-, Katana 50 AA 2T LC 0-99 |
TNG: | Low Boy 50 4T AC |
YAMAHA: | Aerox 50 5BR 2T LC -02, Aerox 50 SA14 2T LC 03-12, Aerox 100 2T AC |
70
BAJA: | Suncity SC50 4T AC |
BAOTIAN: | BT49QT-11 4T AC |
BENZHOU: | YY50QT-15 Retro Star 4T AC |
EXPLORER (ATU): | Retro Star 50 YY50QT-15 4T AC |
FLEX-TECH: | Venus 50 4T AC |
FLY SCOOTERS: | IL Bello 50 4T AC |
GORILLA MOTOR: | Black Jack 50 4T AC |
HUATIAN: | HT50QT-22 4T AC |
JACK-FOX: | Retro Star 2 YY50QT-15A 4T AC |
MBK: | Nitro 50 5BR 2T LC -02 Nitro 50 Naked 4B0 2T LC 03-12 Nitro 50 SA14 2T LC 03-12 |
PUMA: | Juliet 50 4T AC La Vida 50 4T AC Romeo 50 4T AC |
SCHWINN: | Hope 50 4T AC Laguna 50 4T AC |
SUKIDA: | Roma 50 SK50QT-9 4T AC Venus 50 4T AC |
SUZUKI: | Katana 50 A WVAA Di-Tech 2T LC Katana 50 AA 2T AC 99- Katana 50 AA 2T AC 0-99 Katana 50 AA 2T LC 99- Katana 50 AA 2T LC 0-99 |
TNG: | Low Boy 50 4T AC |
YAMAHA: | Aerox 50 5BR 2T LC -02 Aerox 50 SA14 2T LC 03-12 Aerox 100 2T AC |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.