Günstiges Ersatzteil in Erstausrüsterqualität made in Japan oder Europe.
Um die Lieferfähigkeit erhöhen zu können, haben wir einige Tacho- und Drehzahlmesserwellen zusammengelegt. Das bedeutet, dass die Länge um bis zu 4,5 cm im Vergleich zum Originalteil abweichen kann. Das Bauteil ist also bis zu 4,5cm länger als Ihr Altteil.
Baugruppen: | Tachowellen |
VESPA: | COSA 1 125 VNR1T 2T AC 88-91, COSA 1 200 VSR1T 2T AC 88-91, COSA 2 125 VNR2T 2T AC 91-95, COSA 2 200 VSR1T 2T AC 90-96, P 80 / P 80 E V8A1T 2T AC 80-84, P 200 E / PX 200 E VSX1T 2T AC 77-84, PX 80 E Lusso/Arcobaleno/Elestart V8X1T 2T AC 84-96, PX 150 E Lusso VLX1T 2T AC 83-97, PX 200 E Lusso MY VSX1T 2T AC 98-01, PX 200 E Lusso/GS/MY VSX1T 2T AC 84-01, T5/T5 Classic Elestart 125 VNX5T 2T AC 85-95 |
VESPA: | COSA 1 125 VNR1T 2T AC 88-91 COSA 1 200 VSR1T 2T AC 88-91 COSA 2 125 VNR2T 2T AC 91-95 COSA 2 200 VSR1T 2T AC 90-96 P 80 / P 80 E V8A1T 2T AC 80-84 P 200 E / PX 200 E VSX1T 2T AC 77-84 PX 80 E Lusso/Arcobaleno/Elestart V8X1T 2T AC 84-96 PX 150 E Lusso VLX1T 2T AC 83-97 PX 200 E Lusso MY VSX1T 2T AC 98-01 PX 200 E Lusso/GS/MY VSX1T 2T AC 84-01 T5/T5 Classic Elestart 125 VNX5T 2T AC 85-95 |
Vespa/Piaggio: | P -- 200 E 1981PX Lusso 80 E 1996PX Lusso 80 E 1985PX Lusso 125 E 1995P -- 200 E 1977Cosa -- 125 -- 1987PX -- 125 T5 1988PX Lusso 80 E 1993P -- 200 E 1979PX Lusso 80 E 1987PX Lusso 80 E 1990P -- 150 X 1979PX -- 125 T5 1987PX Lusso 125 E 1992PX -- 125 T5 1990PX Lusso 125 E 1986PX -- 125 T5 1989PX Lusso 80 E 1983PX Lusso 125 E 1993PX Lusso 125 E 1990P -- 200 E 1982PX Lusso 125 E 1984P -- 200 E 1978PX Lusso 125 E 1989P -- 150 X 1981P -- 150 X 1978PX -- 150 E 1982PX Lusso 125 E 1985PX -- 80 E 1982PX Lusso 80 E 1991PX Lusso 125 E 1987PX Lusso 80 E 1989PX Lusso 200 E 1983PX Lusso 80 E 1986PX Lusso 80 E 1988PX Lusso 125 E 1994PX -- 125 T5 1985PX Lusso 125 E 1991PX -- 80 E 1981PX Lusso 80 E 1992PX Lusso 80 E 1984P -- 150 X 1980PX -- 200 E 1982PX Lusso 80 E 1995P -- 200 E 1980PX -- 125 T5 1986PX -- 150 E 1981PX Lusso 125 E 1988PX Lusso 80 E 1994 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.