Jeder, der schon mal mit Tankentroster oder Glasscherben seinen Tank mühsam entrostet und abschließend neu versiegelt hat, wird auf den neu aufgelegten Tank eine Lobeshymne singen. Der Aufwand des Entrostens steht in keinem Verhältnis zu dem günstigen Preis des neuen Tanks.
Besonders interessant für alle Road Dogs unter euch ist der SIP XL Tank. Der Unterbau stammt von einem „PX “ Tank, das Oberteil von einem Rally Tank. Dadurch erhöht sich der Tankinhalt von 7,45 auf ca. 9,5 Liter. Bei manchen Sitzbänken (GTR/Sprint/TS/PX Lusso) ist der Platz darunter sehr limitiert. Hier bitte aufpassen und die Sitzbank kontrollieren. In Zusammenarbeit mit einem Meister in Blech-Handarbeit werden die Tanks in Premium-Qualität nachgefertigen. Diese werden nach originalen Mustern gefertigt. Sie passen perfekt, sind grundiert und brauchen den Vergleich mit den Originalen nicht zu scheuen.
Baugruppen: | Tanks |
LML: | DLX Deluxe 125 2T AC |
VESPA: | 125 Super VNC1T 2T AC 65-69, 125 T1 VNA1-2 2T AC 57-59, 125 T2 VNB1-6 2T AC 59-65, 125 TS VNL3T 2T AC 75-78, 150 T3 VD2T 2T AC 57-59, 150 T4 VGLA-B 2T AC 59-65, 150 VB1T 2T AC 57-58, 150 VBA1T 2T AC 58-60, 150 VBB1-2 2T AC 60-67, GTR 125 VNL2T 2T AC 68-78, P 80 / P 80 E V8A1T 2T AC 80-84, P 80 X/PX 80 E V8X1T 2T AC 81-83, P 125 X VNX1T/VNX2T 2T AC 77-83, P 150 X / PX 150 E VLX1T 2T AC 78-84, P 200 E / PX 200 E VSX1T 2T AC 77-84, Sprint 150 VBL1T 2T AC 65-74, Sprint Veloce 150 VLB1T 2T AC 69-79, Super 150 VBC1T 2T AC 65-79 |
40
LML: | DLX Deluxe 125 2T AC |
VESPA: | 125 Super VNC1T 2T AC 65-69 125 T1 VNA1-2 2T AC 57-59 125 T2 VNB1-6 2T AC 59-65 125 TS VNL3T 2T AC 75-78 150 T3 VD2T 2T AC 57-59 150 T4 VGLA-B 2T AC 59-65 150 VB1T 2T AC 57-58 150 VBA1T 2T AC 58-60 150 VBB1-2 2T AC 60-67 GTR 125 VNL2T 2T AC 68-78 P 80 / P 80 E V8A1T 2T AC 80-84 P 80 X/PX 80 E V8X1T 2T AC 81-83 P 125 X VNX1T/VNX2T 2T AC 77-83 P 150 X / PX 150 E VLX1T 2T AC 78-84 P 200 E / PX 200 E VSX1T 2T AC 77-84 Sprint 150 VBL1T 2T AC 65-74 Sprint Veloce 150 VLB1T 2T AC 69-79 Super 150 VBC1T 2T AC 65-79 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.