2 Wellendichtringe für die Telegabel von verschiedenen Honda, kompatibel mit Kawasaki, Suzuki und Yamaha Maxi Scootern sowie Motorrädern.
Abmessungen: 33x46x10,5mm
Bitte vor der Bestellung unbedingt die Abmessungen mit den alten Gabeldichtringen abgleichen.
kompatibel mit::
HONDA
CA 125 Rebel (1995-1996)
CB 250 G (1974-1977)
CB 250 N Euro (1978-1981)
CB 250 ND Euro (1982-1983)
CB 250 RS (1980-1981)
CB 250 RSZ (1982-1984)
CB 250 T Twin (1977-1978)
CB 350 F Four (1972-1974)
CB 350 K (1972-)
CB 360 G5 (1974-1977)
CB 400 A Twin Autom (1979)
CB 400 F Four (1974-1977)
CB 400 F2 Four (1974-1977)
CB 400 N Euro (1978-1985)
CB 400 T (1977-1978)
CB 450 N (1985)
CJ 250 T (1976-1979)
CJ 360 T (1976-1979)
CL 250 S (1982-1983)
CM 400 T (1980-1981)
CM 400 T Custom (1982-1983)
CMX 250 C Rebel (1996)
CR 80 R (1984)
CX 500 (1977-1983)
CX 500 C (1980-1981)
CX 500 C Custom (1982-1984)
FES 125 Pantheon (1998-2006)
FES 250 Foresight (1998-2000)
PES/PS 125 i Passion (2007-2008)
SH 125 i Scoopy (2005-2008)
XL 200 R (1983-1984)
kompatibel mit Kawasaki
BN 125 A Eliminator (1998-2007)
KX 80 E (1983)
Z 250 A (1979-1982)
Z 250 J (1981-1982)
Z 400 B (1978-1980)
Z 400 D (1974-1977)
Z 400 G Custom (1979)
Z 440 A Ltd (1980-1983)
Z 440 C (1980-1983)
Z 440 D Ltd BDrive (1982-1984)
Z 440 H (1982-1983)
SUZUKI
GN 250 (1985-1999)
GS 400 (1977-1983)
GS 400 E (1978-1983)
GS 450 (1980-1981)
GS 450 E (1980-1981)
GS 450 E (1988)
GS 450 EU (1988)
GS 450 L (1980-1983)
GS 450 S (1980-1981)
GS 450 S (1988)
GS 450 SU (1988)
GSX 250 (1980-1981)
GSX 250 E (1980-1981)
GSX 250 EG (1980)
GSX 250 EU (1980-1981)
GSX 250 U (1980-1981)
GSX 400 E (1980-1981)
GSX 400 L (1980-1983)
GSX 400 S (1980-1981)
RM 80 X (1986-1988)
YAMAHA
XS 250 (1977-1980)
XS 360 (1977-1978)
XS 400 (19801982)
XS 400 SE Special (1981-1983)
Baugruppen: | Gabel Zubehör & Kleinteile |
HONDA: | FES 125i Pantheon JF12 4T LC 03-, PS/PES 125i JF17 4T LC 07-, S-Wing FES 125i JF12 4T LC 07-, S-Wing FES 150i JF12 4T LC 07- |
HONDA: | FES 125i Pantheon JF12 4T LC 03- PS/PES 125i JF17 4T LC 07- S-Wing FES 125i JF12 4T LC 07- S-Wing FES 150i JF12 4T LC 07- |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.