Unterlegscheibe auf Kurbelwelle unter Kupplung von bgm Pro
Die Unterlegscheibe zwischen Kurbelwelle und Kupplung hat drei sehr wichtige Aufgaben zu erfüllen:
PROBLEME DER ORIGINALEN SCHEIBEN
Je nach Rückstand des Kurbelwellenstumpfes im Kugellager ist die Unterlegscheibe bei den Largeframemotoren sehr hohen Biegemomenten ausgesetzt. Unter ungünstigen Umständen (Scheibe wurde falschherum montiert, Kurbelwelle hat sehr viel Rückstand, zu hohes Anzugsmoment auf der Kupplung) sind hier selbst die, ansonsten guten, original Piaggio Scheiben überfordert und reißen/brechen.
LÖSUNG DURCH DIE BGM PRO SCHEIBEN
Die bgm Pro Unterlegscheiben entsprechen in ihren Dimensionen dem der original Piaggio Bauteile, werden aber aus extrem zähem dabei aber ausreichend elastischem Material gefertigt. Sie verfügen zudem über beidseitig angebrachte Radien wodurch eine Fehlmontage ausgeschlossen wird. Zusätzlich weist die bgm Pro Scheibe über Radien in der Nut für den Halbmondkeil auf. Beim original Piaggio Teil leiten die dort vorhanden, scharfen Kanten Initial die Rissbildung ein. Diesen Effekt gibt es bei der bgm Anlaufscheibe nicht mehr.
HINWEIS: Die bgm Pro Scheiben verfügen absichtlich über eine plane Oberfläche, damit die Kupplung perfekt trennen kann. Die oft angebotenen Unterlegscheiben mit Absatz bzw. Winkel , die dem Kupplungsritzel mehr Platz zum ausrücken bieten soll, erreichen genau das Gegenteil. Die Kupplung trennt nicht sauber da das Ritzel samt Stahlscheibe zu tief im Korb durchsackt und die Beläge wieder Kontakt haben. Bei der BGM Scheibe läuft das Ritzel exakt definiert auf der glatten Oberfläche und der richtigen Höhe, wodurch die Kupplung sehr sauber trennt.
(US180319)
Baugruppen: | Vergaserzubehör |
VESPA: | 125 V1-15T 2T AC 48-50, 125 V30-33 2T AC 51-53, Hoffmann 125 A/B/C 2T AC 50-54, Modell U 125 VU1T 2T AC 53-55 |
40
VESPA: | 125 V1-15T 2T AC 48-50 125 V30-33 2T AC 51-53 Hoffmann 125 A/B/C 2T AC 50-54 Modell U 125 VU1T 2T AC 53-55 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.