Der Multivar 2000 von Malossi ist ein Maxi-Drehmoment Wandler. Maxi im Sinne, dass er einerseits zur Ausrüstung von Motorrollern mit großem Hubraum konzipiert wurde und andererseits die modernsten Errungenschaften der Technik und Konstruktion in sich vereint, die nie zuvor auf diese Motoren angewandt worden sind.
Selbstschmierende Gleitbuchse aus Sinterstahl, Nabe aus legiertem Stahl und Gleitoberfläche mit einer Auflage aus hartem, geschliffenem und geläpptem Chrom, Halbriemenscheibe aus Silizium-Aluminiumlegierung mit Präzisions-NC-Maschinen gefertigt und Diamanten-Fertigbearbeitung.
Besserer Durchzug, mehr Endgeschwindigkeit, Ruckfreies Anfahren, größter Schaltkomfort, mechanische Stille auch bei hoher Geschwindigkeit und konstante Fahrleistungen.
Diese Variomatik passt auf 125 und 150cc 4-Takt Maxi-Scootern von Honda, Benelli und Keeway.
Baugruppen: | Variomatik |
HONDA: | Dylan SES 125 JF10 4T LC, Dylan SES 150 KF05 4T LC, FES 125i Pantheon JF12 4T LC 03-, FES 150i Pantheon KF06 4T LC 03-, NES/@125 JF07 4T LC, NES/@150 KF03 4T LC, PS/PES 125i JF17 4T LC 07-, PS/PES 150i KF09 4T LC 07-, SH / Scoopy 125 JF09 4T LC 01-04, SH / Scoopy 125i JF14 4T LC 05-08, SH / Scoopy 150 KF04 4T LC 01-04, SH / Scoopy 150i KF08 4T LC 05-08, SH / Scoopy 150i KF08E 4T LC 09-12, SH /Scoopy 125i JF23 4T LC 09-12, S-Wing FES 125i JF12 4T LC 07-, S-Wing FES 150i JF12 4T LC 07- |
KEEWAY: | Logik 125 4T LC |
TELL: | Logik 125 4T LC |
40
HONDA: | Dylan SES 125 JF10 4T LC Dylan SES 150 KF05 4T LC FES 125i Pantheon JF12 4T LC 03- FES 150i Pantheon KF06 4T LC 03- NES/@125 JF07 4T LC NES/@150 KF03 4T LC PS/PES 125i JF17 4T LC 07- PS/PES 150i KF09 4T LC 07- SH / Scoopy 125 JF09 4T LC 01-04 SH / Scoopy 125i JF14 4T LC 05-08 SH / Scoopy 150 KF04 4T LC 01-04 SH / Scoopy 150i KF08 4T LC 05-08 SH / Scoopy 150i KF08E 4T LC 09-12 SH /Scoopy 125i JF23 4T LC 09-12 S-Wing FES 125i JF12 4T LC 07- S-Wing FES 150i JF12 4T LC 07- |
KEEWAY: | Logik 125 4T LC |
TELL: | Logik 125 4T LC |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.