13-teiliges Verkleidungskit in weiß von TNT, passend kompatibel mit Peugeot Speedfight 2 und X-Fight. Nach Jahren der Witterung oder nach einem Unfall ist die Verkleidung des Rollers oft in einem sehr schlechten Zustand. Eine Lackierung / Reparatur ist teuer und eine originale Verkleidung übersteigt oft den Wert des Fahrzeugs. Aus diesem Grund bietet TNT ein preiswertes Set für alle kompatibel mit Peugeot Speedfight 2 Modelle an. Durch kleinere Modifikationen wie zum Beispiel zusätzlicher Belüftungsschlitze und Bohrungen an den Verkleidungsteilen erhält der Roller nach der Montage des Verkleidungssets eine wesentlich sportlichere Optik und wirkt um Jahre jünger. Die Passgenauigkeit ist sehr gut und die Teile können einfach 1:1 ausgetauscht werden.
Technische Eigenschaften:
- Material: Kunststoff
- Farbe: weiß
- Anzahl Teile: 13
- Lieferumfang: 1x Frontverkleidung, 1x Unterbodenverkleidung links, 1x Unterbodenverkleidung rechts, 1x Seitenverkleidung links, 1x Seitenverkleidung rechts, 1x Motorabdeckung links, 1x Motorabdeckung rechts, 1x Lenkerverkleidung, 1x Spoiler, 1x Kotflügel vorne, 1x Seitenverkleidung vorne links, 1x Seitenverkleidung vorne rechts, 1x Einsatz Frontverkleidung
Hinweis:
Beim "Furious" Modell mit Downhill-Lenker ist die Lenker- und Tachoabdeckung nicht nutzbar und kann weggelassen werden.
Baugruppen: | Verkleidungsteile, Kunststoffteile |
PEUGEOT: | Speedfight 2 50 E1 S1 2T AC -04, Speedfight 2 50 E1 S1 2T LC -04, Speedfight 2 50 E2 S1 2T AC 04-, Speedfight 2 50 E2 S1 2T LC 04-, Speedfight 2 50 E2 S1 307 WRC 2T AC, Speedfight 2 50 E2 S1 307 WRC 2T LC, Speedfight 2 50 X-Race 2T AC -02, Speedfight 2 50 X-Race 2T AC 03-, Speedfight 2 100 S2AB 2T AC 01-07, X-Fight 50 2T LC, X-Fight 100 2T AC |
40
PEUGEOT: | Speedfight 2 50 E1 S1 2T AC -04 Speedfight 2 50 E1 S1 2T LC -04 Speedfight 2 50 E2 S1 2T AC 04- Speedfight 2 50 E2 S1 2T LC 04- Speedfight 2 50 E2 S1 307 WRC 2T AC Speedfight 2 50 E2 S1 307 WRC 2T LC Speedfight 2 50 X-Race 2T AC -02 Speedfight 2 50 X-Race 2T AC 03- Speedfight 2 100 S2AB 2T AC 01-07 X-Fight 50 2T LC X-Fight 100 2T AC |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.