Ersatzzylinderkopf von 2EXTREME in Erstausrüsterqualität, passend für 50ccm Piaggio 2-Takt LC Roller mit 5-eckigem Zylinder. Der Zylinderkopf wird gefertigt nach OEM-Vorgaben der Fahrzeughersteller und entspricht damit der Originalteilqualität. Dadurch sehr gut als Alternative zum Originalersatzteil geeignet.
Hinweis:
Nur passend für Fahrzeuge mit 5-eckigem Zylinder. Bei Piaggio Motoren gibt es 4-eckige und 5-eckige Zylinder! Nicht passend für PureJet Einspritzer Motoren, nur für Vergaser-Motoren!
APRILIA: | SR50 Funmaster Piaggio 2T LC 03-, SR 50 MY ZD4VF 2T LC, SR50 R Piaggio 2T LC 05-, SR50 Racing Piaggio 2T LC 03-, SR50 Sport Piaggio 2T LC 03-, SR50 Street Piaggio 2T LC |
Baugruppen: | Zylinderköpfe |
DERBI: | Atlantis 50 Piaggio 2T LC 02-, GP1 Open 50 2T LC, GP1 Racing 50 PR 2T LC, GP1 Revolution 50 PR 2T LC |
GILERA: | DNA 50 C27 2T LC 00-05, Runner 50 CAT C36 2T LC 02-04, Runner 50 DD C14 2T LC 98-01, Runner 50 SP C36 2T LC 02-04, Runner 50 SP C46 2T LC 06-12 |
PIAGGIO: | NRG 50 mc2 DD 2T LC 99-, NRG 50 mc2 Extreme DD ZAPC220 2T LC 99-02, NRG 50 mc3 Cat DD 2T LC, NRG 50 mc3 DD ZAPC320 2T LC 01-04, NRG 50 Power DD ZAPPC451 2T LC 05-06, NRG 50 Power DD ZAPPC451 2T LC 07-09, Zip 2 SP 50 ZAPC250 2T LC |
APRILIA: | Di-Tech 50ie RLD Piaggio 2T LC 03-SR 50 MY ZD4VF 2T LCSR50 Funmaster Piaggio 2T LC 03-SR50 R Piaggio 2T LC 05-SR50 R-Factory Piaggio 2T LC 05-SR50 Racing Piaggio 2T LC 03-SR50 Sport Piaggio 2T LC 03-SR50 Street Piaggio 2T LC |
DERBI: | Atlantis 50 Piaggio 2T LC 02-GP1 Open 50 2T LCGP1 Racing 50 PR 2T LCGP1 Revolution 50 PR 2T LC |
GILERA: | DNA 50 C27 2T LC 00-05Runner 50 CAT C36 2T LC 02-04Runner 50 DD C14 2T LC 98-01Runner 50 DT C14 2T LC 98-01Runner 50 Purejet C36 2T LC 04-05Runner 50 Purejet C46 2T LC 06-11Runner 50 SP C36 2T LC 02-04Runner 50 SP C46 2T LC 06-12 |
PIAGGIO: | NRG 50 mc2 DD 2T LC 99-NRG 50 mc2 Extreme DD ZAPC220 2T LC 99-02NRG 50 mc3 Cat DD 2T LCNRG 50 mc3 DD ZAPC320 2T LC 01-04NRG 50 mc3 PureJet ZAPC320 2T LCNRG 50 Power DD ZAPPC451 2T LC 05-06NRG 50 Power DD ZAPPC451 2T LC 07-09NRG 50 Power Purejet ZAPC452 2T LC 05-Zip 2 SP 50 ZAPC250 2T LC |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.